Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsbedingungen für die Nutzung der SaaS-Plattform cleanlist.app der Wogenfels GmbH — ausschließlich für Unternehmer (B2B).
Stand:
Wogenfels GmbH
Pribelsdorf 87, 9125 Eberndorf, Österreich
Firmenbuchnummer: FN 494514 b
Firmenbuchgericht: Landesgericht Klagenfurt
(im Folgenden „Auftragnehmer“, „Wogenfels“ oder „cleanlist“ genannt)
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, Lieferungen und Angebote der Wogenfels GmbH im Zusammenhang mit der SaaS-Plattform cleanlist.app gegenüber ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).
1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln.
1.3. Der Vertragsabschluss kommt entweder durch den Online-Abschluss auf der Website (durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons und Akzeptieren dieser AGB) oder durch die beiderseitige Annahme eines schriftlichen Angebots zustande.
1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungsumfang
2.1. Software as a Service (SaaS): Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die cloudbasierte Plattform cleanlist.app zur Verfügung. Mit ihr lassen sich digitale Checklisten erstellen, per Link/QR-Code teilen und durch ausführende Personen – auch ohne eigenes Benutzerkonto – mehrsprachig, mit Foto- und Schadensnachweis ausfüllen. Zum Funktionsumfang gehören u. a. Editor, Vorlagen, Dashboard, Schadensmeldungen, eine versionierte API, eine MCP-Schnittstelle sowie ausgehende Webhooks. Der genaue Leistungsumfang (Limits, verfügbare Funktionen) ergibt sich aus der jeweiligen Paketbeschreibung auf der Website.
2.2. Keine eigene KI: Der Auftragnehmer betreibt keine eigene Künstliche Intelligenz. Die optionale Steuerung per Chat erfolgt über ein vom Auftraggeber selbst angebundenes externes KI-Modell (z. B. ChatGPT oder Claude) über die MCP-Schnittstelle (siehe Punkt 4.5).
2.3. Einrichtungs-/Onboarding-Leistungen: Soweit gesondert vereinbart, unterstützt der Auftragnehmer bei Einrichtung, Datenimport oder Konfiguration. Grundlage hierfür ist eine gesonderte Leistungsbeschreibung bzw. ein individuelles Angebot.
3. Service Level Agreement (SLA) & Support
3.1. Verfügbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet für die SaaS-Dienste eine Systemverfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Dienste aufgrund von Problemen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht erreichbar sind.
3.2. Wartungsfenster: Geplante Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen können, werden rechtzeitig angekündigt und sind von der garantierten Verfügbarkeit ausgenommen.
3.3. Support: Der Auftragnehmer bietet Support via E-Mail und – nach gesonderter Vereinbarung – über weitere Kanäle an. Supportleistungen zur Behebung von Fehlern, die auf Fehlbedienung des Auftraggebers zurückzuführen sind, können nach Aufwand verrechnet werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die SaaS-Dienste nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Er ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm bzw. seinen Operatoren eingestellten Inhalte (Checklisten, Notizen, Fotos, Schadensmeldungen) keine Rechte Dritter verletzen.
4.2. Datenschutz im Auftraggeber-Workspace: Der Auftraggeber ist hinsichtlich der von ihm und seinen ausführenden Personen verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er stellt insbesondere sicher, dass für die Erfassung von Namen ausführender Personen und für Foto-Nachweise eine taugliche Rechtsgrundlage besteht, und konfiguriert angemessene Foto-Löschfristen.
4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, API-Keys und Passwörter streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
4.4. Eigenverantwortung bei angebundener KI (BYO-AI): Bindet der Auftraggeber ein externes KI-Modell über die MCP-Schnittstelle an, ist er für die Auswahl, die rechtmäßige Nutzung und die an dieses Modell übermittelten Daten allein verantwortlich. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-Ausgaben probabilistischer Natur sind und fehlerhaft oder unvollständig sein können; er prüft KI-gestützte Ergebnisse eigenverantwortlich, bevor er sie weiterverwendet.
5. Nutzungs- und Urheberrechte
5.1. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen.
5.2. Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform, ihrer Software und ihren generischen Bausteinen verbleiben beim Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
5.3. An den vom Auftraggeber eingestellten Inhalten (eigene Checklisten, Daten, Fotos) erwirbt der Auftragnehmer keine über die Vertragserfüllung hinausgehenden Rechte.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. SaaS-Gebühren: Die Abrechnung der SaaS-Pakete erfolgt wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Zahlungsweise wird der auf der Website ausgewiesene Rabatt gewährt.
6.3. Zahlungsziel: Rechnungen sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte zu verrechnen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Zugang zur Plattform nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 7 Tagen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge zu sperren.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Die Laufzeit des SaaS-Vertrages richtet sich nach dem gebuchten Paket (monatlich oder jährlich).
7.2. Monatsverträge sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden.
7.3. Jahresverträge werden für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt werden.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.5. Kündigungen können in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Account-Verwaltung) erfolgen.
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Bereitstellung.
8.2. Im Gewährleistungsfall hat die Verbesserung (Fehlerbehebung) jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
8.3. Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen gemäß § 377 UGB unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und diese schriftlich zu rügen.
8.4. Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr für Beeinträchtigungen, die durch Systeme oder Dienste Dritter entstehen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat (z. B. vom Auftraggeber angebundene KI-Modelle, Webhooks-Zielsysteme, Endgeräte oder Netzverbindungen der Operatoren).
9. Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet nur für nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter sowie für den Verlust von Daten wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
9.3. Haftungsdeckelung: Sofern der Auftragnehmer haftet, ist die Haftungssumme auf die vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt geleisteten Entgelte begrenzt, in jedem Fall jedoch absolut gedeckelt mit einem Höchstbetrag von EUR 10.000,– je Schadensfall.
9.4. KI-/Drittsysteme: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung eines vom Auftraggeber angebundenen externen KI-Modells oder aus fehlerhaften, unvollständigen oder ungenauen KI-Ausgaben resultieren. Die Letztverantwortung für die fachliche und rechnerische Richtigkeit der verarbeiteten Daten liegt – im Sinne der unter Punkt 4.4 vereinbarten Prüfpflicht – beim Auftraggeber.
10. Datenexport und Anbieterwechsel (Data Act)
10.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen der rechtlichen Vorgaben (insbesondere Verordnung (EU) 2023/2854, „Data Act“) bei einem Anbieterwechsel, soweit dies aufgrund der Systemarchitektur anwendbar ist.
10.2. Datenexport: Der Auftraggeber kann die in seinem Workspace gespeicherten Daten während der Vertragslaufzeit über die bereitgestellten Funktionen bzw. die API in einem strukturierten, gängigen Format (z. B. JSON/CSV) abrufen. Foto-Nachweise unterliegen den je Workspace eingestellten Löschfristen.
10.3. Übergangsfrist & Löschung: Nach Wirksamwerden der Kündigung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anforderung eine Übergangsfrist von maximal 30 Tagen für den Datenexport ein. Nach Ablauf der Fristen werden alle verbliebenen Kundendaten unwiderruflich gelöscht.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
11.2. Durch das Akzeptieren dieser AGB schließt der Auftraggeber den unter /avv bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vollinhaltlich ab. Der AVV bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
12.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
12.3. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Geschäftssitz der Wogenfels GmbH (Klagenfurt) vereinbart.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.